2. Tätigkeitsart:
Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung. (GewO)
Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 der
Gewerbeordnung. (GewO)
Immobiliardarlehensvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34 i Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung.
(GewO)
3. Gemeinsame Registerstelle nach § 11 a Abs. 1 GewO:
Vermittlerregisternummer Versicherungsvermittlung: D-1LWB-GAS6O-24
Vermittlerregisternummer Finanzanlagenvermittlung: D-F-108-GDUA-79
Vermittlerregisternummer Immobiliardarlehensvermittlung: D-W-108-XL68-24
Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50 (0,20 Euro/Anruf)
www.vermittlerregister.info
4. Erlaubnisbehörde:
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld, Elsa-Brändström-Straße 1-3, 33602
Bielefeld
5. Schlichtungsstellen:
Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Barmbeker Straße 2, 2. OG, 22303 Hamburg
6. Beratung bei der Versicherungsvermittlung:
Im Zuge der Vermittlung bietet die FN Finanz- und Versicherungsmakler GmbH & Co. KG eine
Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an.
7. Informationen über Art und Quelle der Vergütung als Versicherungsmakler:
Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt als:
- konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder als
- in der Versicherungsprämie enthaltene Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen
ausgezahlt wird oder als
- Kombination aus beidem.
Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den
Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.
8. Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenvermittlung und ggf. -beratung:
Im Zusammenhang mit der Anlagevermittlung und ggf. -beratung erfolgt die Vergütung
ausschließlich durch Zuwendungen von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.
9. Leistungsentgelt / Kosten bei der Immobiliardarlehensvermittlung:
Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehensvermittlung vom
Darlehensgeber. Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehenssumme,
Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum
Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren
Zeitpunkt auf dem sog. ESIS-Merkblatt mitgeteilt, welches Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss
ausgehändigt bekommen. Es können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an
qualitativen Merkmalen bemessen.
10. Produktauswahlpalette bei der Immobiliardarlehensvermittlung:
Der Vermittler wird unabhängig tätig.
11. Beratung bei der Immobiliardarlehensvermittlung:
Die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler beinhaltet auch Beratung.
12. Emittenten und Anbieter:
Vermittelt und ggf. beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland
bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als
Finanzanlagenvermittler gem. § 34 f GewO zulässig ist.