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News-Archiv | Artikel vom 20.03.2024

Ausfalldeckung – wichtiger Baustein in jeder Privathaftpflicht

Für viele Menschen gehört die private Haft­pflichtversicherung fest zum Absicherungskonzept der ganzen Familie. Gut so, denn gegen einen geringen Jahresbeitrag – in der Regel deutlich unter 100 Euro – lassen sich kleine und große Missgeschicke gegenüber Dritten in Millionenhöhe absichern.

Hinzu kommen, je nach Tarif, Leistungen zum Beispiel bei Schlüsselverlust (Beruf & Privat), ehrenamtlichen Tätigkeiten oder Schäden durch Internetnutzung. Trotz dieses umfassenden Leistungspakets besaßen laut Verbrauchs- und Medienanalyse (VuMA) im Jahr 2021 knapp 14,4 Millionen Menschen über 14 Jahre keine private Haft­pflichtversicherung.

Geschädigte bleiben dann häufig auf dem finanziellen Schaden sitzen, wenn der unversicherte Verursacher den Schaden nicht aus eigenen finanziellen Mitteln begleichen kann oder will.

Auf Forderungsausfallschutz achten
Aus diesem Grund ist es ratsam, auf den Baustein „Forderungsausfalldeckung“ in der eigenen Haft­pflichtversicherung zu achten. Dieser sorgt nämlich dafür, dass man unabhängiger vom Versicherungsstatus anderer ist. Ist der Forderungsausfallschutz vorhanden, zahlt die eigene Versicherungden Schaden. Voraussetzungen dafür sind meist ein rechtskräftiges Urteil gegen den Verursacher und eine Mindestschadenhöhe.

Bei leistungsstarken und neueren Tarifen gehört der Baustein mittlerweile zum Standardpaket. Bei älteren Policen lohnt ein Blick in die Bedingungen, ob der Schutz wirklich enthalten ist und bis zu welcher Höhe er leistet. Generell ist zu empfehlen, bei der privaten Haft­pflicht regelmäßig einen Bedingungs-Check durchführen zu lassen. So kann man sicherstellen, dass Beitrag und Leistungen up-to-date bleiben.




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